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Unsere Dienstleistung
Finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Dienstleistung:
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die Forschung und Entwicklung (FuE) betreiben. Ziel ist es, innovative Projekte zu unterstützen und den Innovationsstandort Deutschland zu stärken.
Die Forschungszulage ist für alle Unternehmen geeignet, unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform, sofern sie förderfähige FuE-Tätigkeiten ausführen.
Die Forschungszulage ist flexibel einsetzbar, erfordert keine Rückzahlung und fördert auch Eigenleistungen von Unternehmern und Auftragsforschung. Anders als bei Projektförderungen besteht hier keine Budgetbeschränkung.
Der Prozess gliedert sich in zwei Schritte:
- Schritt 1: Antrag auf Bescheinigung des FuE-Vorhabens bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ, siehe https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/faq).
- Schritt 2: Antrag auf die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt nach Erhalt der Bescheinigung.
Ein Antrag kann vor, während oder nach Abschluss des FuE-Vorhabens gestellt werden. Wir empfehlen jedoch eine frühzeitige Beantragung, um den Förderprozess rechtzeitig zu starten (siehe Fristen).
Zeitlich:
Kosten: nur die eigenen Personalkosten, bis er eine Garantie der Förderung erhält (=Erfolg), dann bekommt EasyFunding eine Provision
Förderfähig sind Projekte in den Bereichen:
- Grundlagenforschung: Neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewinnen.
- Industrielle Forschung: Forschung zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
- Experimentelle Entwicklung: Aufbau von Prototypen und Durchführung experimenteller Tests.
Förderfähig sind insbesondere:
- Personalkosten für FuE-Mitarbeiter,
- Auftragsforschungskosten,
- Eigenleistungen des Einzelunternehmers.
Die Forschungszulage kann mit anderen Förderungen kombiniert werden, solange keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgt. Aufwendungen, die bereits durch andere Fördermittel abgedeckt sind, werden bei der Berechnung der Forschungszulage nicht berücksichtigt.
Die Forschungszulage ist steuerfrei und wird auf die Ertragsteuer des Unternehmens angerechnet.
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Forschungszulage vom Finanzamt direkt mit der Steuerlast des Unternehmens verrechnet oder ausgezahlt, falls keine Steuerschuld besteht.
Die Forschungszulage
Finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Forschungszulage:
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die Forschung und Entwicklung (FuE) betreiben. Ziel ist es, innovative Projekte zu unterstützen und den Innovationsstandort Deutschland zu stärken.
Die Forschungszulage ist für alle Unternehmen geeignet, unabhängig von Größe, Branche oder Rechtsform, sofern sie förderfähige FuE-Tätigkeiten ausführen.
Die Forschungszulage ist flexibel einsetzbar, erfordert keine Rückzahlung und fördert auch Eigenleistungen von Unternehmern und Auftragsforschung. Anders als bei Projektförderungen besteht hier keine Budgetbeschränkung.
Der Prozess gliedert sich in zwei Schritte:
- Schritt 1: Antrag auf Bescheinigung des FuE-Vorhabens bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ, siehe https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/faq).
- Schritt 2: Antrag auf die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt nach Erhalt der Bescheinigung.
Ein Antrag kann vor, während oder nach Abschluss des FuE-Vorhabens gestellt werden. Wir empfehlen jedoch eine frühzeitige Beantragung, um den Förderprozess rechtzeitig zu starten (siehe Fristen).
Die Förderanträge sollten innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind.
Förderfähig sind Projekte in den Bereichen:
- Grundlagenforschung: Neue wissenschaftliche Erkenntnisse gewinnen.
- Industrielle Forschung: Forschung zur Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
- Experimentelle Entwicklung: Aufbau von Prototypen und Durchführung experimenteller Tests.
Förderfähig sind insbesondere:
- Personalkosten für FuE-Mitarbeiter,
- Auftragsforschungskosten,
- Eigenleistungen des Einzelunternehmers.
Die Forschungszulage kann mit anderen Förderungen kombiniert werden, solange keine Doppelförderung derselben Kosten erfolgt. Aufwendungen, die bereits durch andere Fördermittel abgedeckt sind, werden bei der Berechnung der Forschungszulage nicht berücksichtigt.
Die Forschungszulage ist steuerfrei und wird auf die Ertragsteuer des Unternehmens angerechnet.
Nach erfolgreicher Prüfung wird die Forschungszulage vom Finanzamt direkt mit der Steuerlast des Unternehmens verrechnet oder ausgezahlt, falls keine Steuerschuld besteht.
Unternehmen die nach Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ eingestuft werden können nur unter bestimmten Voraussetzungen in den Jahren 2020 und 2021 gefördert werden, ansonsten sind diese Unternehmen nicht förderberechtigt.
Weiterhin sind alle Entwicklungen die von einer dritten Partei in Auftrag gegeben und finanziert wurden, nicht förderfähig, da das finanzielle Risiko bei dem externen Auftraggeber liegt.